Aktuelles
Für die Berechnung der Ablaufleistung einer Lebens- oder Rentenversicherung bildet der Garantiezins (Rechnungszins) die Untergrenze der Verzinsung. Zu den garantierten Leistungen kommen noch die Überschüsse hinzu. Es ist daher wichtig, sich die garantierten Leistungen zu sichern.Das Bundesministerium für Finanzen(BMF) hat beschlossen, dass der Rechnungszins zum 01.01.2012 von 2,25 % auf 1,75 % gesenkt wird. Dies betrift alle Neuverträge, die ab dem 01.01.2012 geschlossen werden. Für bestehende Verträge bleibt der bei Vertragsabschluss vereinbarte Rechnungszins bestehen.